Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat.
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze.


Der Antrag auf Familienzuschuss MUSS beim zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Das Antragsformular dazu erhalten Sie gerne auf der Gemeinde oder Sie füllen es direkt zu Hause aus und geben es mit allen Beilagen im Gemeindeamt ab.
--> hier geht's zum Antragsformular zur Gewährung des Familienzuschusses

 

Mit dem neuen digitalen Formular kann der Familienzuschuss ganz einfach beantragt werden
Infos dazu:
https://www.gemeindeverband.at/Neues_Buergerservice_Formular_Familienzuschuss_digital


Nach Einreichung des Formulars durch die Gemeinde wird die Landesregierung die exakte Höhe des Zuschusses berechnen und Ihnen mitteilen.

Mehr Informationen zum Familienzuschuss erhalten Sie unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss.