Allgemeines, Wahlen, Volksbegehren
Kundmachung bzw. Auflage des Verzeichnisses der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2027 und 2028
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
"GRATIS Verhütung"
"Karfreitag-Feiertag für Alle"
"Polizei - kritischer Personalmangel"
"Transparenz im Parlament"
"Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl"
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 15. Juni 2026,
bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Mandatsverzicht Gemeindevertretung
Gemeindevertretungswahl 2025
Landtagswahl 2024
Nationalratswahl 2024
Verlautbarung zum Landesvolksbegehren mit Eintragungszeitraum vom 15. April bis 10. Juni 2026
Nationalratswahl 2024
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
