Information duale Zustellung
Wir möchten darauf hinweisen, dass Gemeindevorschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr per Post, sondern elektronisch über den Postkorb („Mein Postkorb“) zugestellt werden können. Sobald dieser aktiviert ist, erfolgt die Zustellung in der Regel elektronisch – Postsendungen werden nur in Ausnahmefällen verschickt. Das gilt nicht nur für Schreiben der Gemeinde, sondern für sämtliche behördlichen Schreiben in ganz Österreich. Die Gemeinde kann auf diese Zustellform keinen Einfluss nehmen. Privatpersonen haben jedoch die Möglichkeit, sich von der digitalen Zustellung wieder abzumelden. Für Unternehmen besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht, da sie gesetzlich zur elektronischen Zustellung verpflichtet sind.
Alternativ dazu bietet die Gemeinde schon länger den Zustelldienst „Briefbutler“ an, mit dem Rechnungen der Gemeinde per E-Mail zugestellt werden – allerdings nur, wenn „Mein Postkorb“ nicht aktiv ist. Ist keine der beiden digitalen Zustellungen eingerichtet, verschickt die Gemeinde Briefe weiterhin auf dem Postweg.
Bei Fragen zur Aktivierung oder Deaktivierung von „Mein Postkorb“ sowie zur digitalen Zustellung allgemein können Sie sich jederzeit an die Gemeinde wenden oder die ausführlichen FAQs des Bundeskanzleramts besuchen.
FAQs - eZustellung Privatpersonen - Bundeskanzleramt Österreich
FAQs - eZustellung für Unternehmen - Bundeskanzleramt Österreich