Heizkostenzuschuss PLUS

Vom Nationalrat und vom Land Vorarlberg wurde beschlossen, dass zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes nun auch ein Heizkostenzuschuss PLUS gewährt wird.


Auf den Heizkostenzuschuss PLUS haben alle Haushalte Anspruch, deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht überschreiten:


1 Personen HH Euro 1.860 

2 Personen HH Euro 2.790 

3 Personen HH Euro 3.226 

4 Personen HH Euro 3.648 

5 Personen HH Euro 4.070 

6 Personen HH Euro 4.492 

7 Personen HH Euro 4.914 

Jede weitere Person + Euro 422 


Als Einkommen gelten 

- alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit 

- aus nicht selbständiger Arbeit 

- aus Gewerbebetrieb 

- aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer) - aus Vermietung und Verpachtung 


Zum Einkommen zählen somit insbesondere:

Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, Wochengeld, Pflegekarenzgeld, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt 

Nicht als Einkommen gelten:

Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz, diverse Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie und zur Entlastung der Teuerung, Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), Spesenvergütungen, Diäten, Kilometergelder, geleistete Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Unterhalt empfangender Person; dieser Betrag ist bei der Bemessung des Anspruches vom aktuellen Einkommen abzuziehen 


Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen. 


Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.


Höhe des Heizkostenzuschuss PLUS:

€ 330,--


Antragstellung:

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann im Zeitraum 06.03.2023 – 31.05.2023 direkt im Gemeindeamt Bizau oder über das nachstehende Online-Formular gestellt werden. Mitzubringen sind die Einkommensnachweise und die Bankverbindung.


Alle die bereits den Heizkostenzuschuss Land beantragt haben, müssen keinen Antrag auf den Heizkostenzuschuss PLUS stellen und bekommen den Betrag von der Gemeinde Mitte März auf das Konto überwiesen.

Online-Antrag:

Online-Antrag auf den Heizkostenzuschuss PLUS