Meldewesen
Ansprechpartner
Herlinde Gmeiner
Tel. 05514/2129
Email gemeindeamt.bizau@cnv.at
Anmeldung
Eine Anmeldung hat unter Vorlage eines Ausweisdokumentes innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der neuen Unterkunft zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Anmeldung im neuen Wohnsitzgemeindeamt ist auch die Abmeldung der aufgelassenen Unterkunft möglich.
Meldezettel:
Zum Formular
Abmeldung
Seit der Inbetriebnahme des Zentralen Melderegisters ist eine Abmeldung beim Wohnsitzgemeindeamt des bisherigen Wohnsitzes nur dann erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Ansonsten wird die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung im Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde vorgenommen. Die Abmeldung hat innerhalb von 3 Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft zu erfolgen.
Meldebestätigung
Meldebestätigungen werden im Gemeindeamt ausgestellt.
| Kosten: |
- € 2,10 bei Angabe des Verwendungszweckes (Vorlagestelle) der Meldebestätigung - € 15,30 ohne Angabe des Verwendungszweckes |
Strafregisterbescheinigung
| Kosten: |
- € 15,30 bei Angabe des Verwendungszweckes (Vorlagestelle) - € 28,50 ohne Angabe des Verwendungszweckes |
