Fassadenaktion Bregenzerwald
Neuer Glanz für alte Häuser
Egal ob ein runder Schindelschlag, Holzläden oder künstlerisch angefertigte Dachpfettenvorköpfe – alle drei Hausbestandteile sind typische Merkmale für ein traditionelles Bregenzerwälder Haus. Damit diese auch weiterhin typisch bleiben, bemühte sich die REGIO Bregenzerwald um eine neue Förderrichtlinie – und das mit Erfolg.
In Verhandlungen mit der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg und dem Bundesdenkmalamt konnte ein weiterer bedeutender Projekterfolg erzielt werden. Das Förderprogramm „Fassadenaktion Bregenzerwald“ zielt darauf ab, das authentische Erscheinungsbild von traditionellen Häusern im Bregenzerwald zu erhalten oder wieder herzustellen. Die Fassadenaktion richtet sich an Eigentümer oder Mieter alter Bregenzerwälder Häuser und ergänzt die bestehenden Förderungen der öffentlichen Hand für Althaussanierungen. Getragen wird die Förderung (max. € 5.000,- pro Objekt) zu je einem Drittel vom Land Vorarlberg, dem Bundesdenkmalamt und der jeweiligen Standortgemeinde, sofern sich diese an der Aktion beteiligt. Denn der finanzielle Zuschuss der beiden Kooperationspartner kann nur in den teilnehmenden Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Die Förderung muss vor Inangriffnahme der Sanierung bei der teilnehmenden Standortgemeinde beantragt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen sind Rechnungen und andere Unterlagen zum Nachweis der Sanierung am selben Ort vorzulegen. Nach den Einreichfristen (31. Mai und 30. November) beraten die Projektpartner über die Gewährung der Förderung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gesammelt durch die REGIO Bregenzerwald.
Die Förderrichtlinien sind in der nachstehenden pdf-Datei ersichtlich:
Studienbeihilfe
Allgemeines
Die Gemeinde Bizau gewährt allen Bizauer/Innen die eine auswärtige Schule oder Universität besuchen und dazu am Schul- oder Universitätsstandort in einem Internat oder in einer sonstigen Wohnung untergebracht sind eine Studienbeihilfe.
Beihilfenempfänger
Die Beihilfe wird an alle Personen ausbezahlt die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Besuch einer aus- oder weiterbildenden Schule oder Universität
• Mindestens 9. Schulstufe
• Alter: höchstens 27 Jahre
• Während dem Besuch der Aus- oder Weiterbildung am Schul- oder Universitätsstandort dauernd eine Unterkunft in einem Internat oder einer Wohnung benötigt
• Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bizau während der Aus- oder Weiterbildung und 3 Jahre vor Aus- und Weiterbildungsbeginn.
Art und Ausmaß der Beihilfe
Die Beihilfe erfolgt als einmal jährliche Zahlung und beträgt € 100,-- pro Schuljahr (2 Semester).
Ansuchen der Beihilfe
Für die Beihilfe ist jährlich bis spätestens 31. März des laufenden Schuljahres ein Ansuchen an das Gemeindeamt Bizau zu übermitteln. Das Ansuchen hat folgende Angaben zu enthalten:
- Vorname
- Nachname
- Adresse Hauptwohnsitz
- Schule bzw. Universität die besucht wird
- Ort bzw. Adresse der Unterkunft
- Beginn der Aus- oder Weiterbildung
- Voraussichtliches Ende der Aus- oder Weiterbildung
- Bankverbindung
- Email-Adresse
Auszahlung der Beihilfe
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt jeweils im Monat April des laufenden Schuljahres auf das von der Antrag stellenden Person angegebene Konto.
Rückerstattung
Die Beihilfe ist zurückzuerstatten wenn:
• Die Beihilfe aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt worden ist
• Die Aus- oder Weiterbildung während des Schuljahres abgebrochen wurde
Förderungen
Informationen über Förderungen des Landes Vorarlberg und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at
Zum Beispiel: Althaussanierung Familienpass Familienzuschuss Holzheizungen/Biomasse Solaranlagen Wohnbauförderung Wohnbeihilfe und vieles mehr …
Weitere Informationen zum Thema "Förderungen" gibt es auch unter www.help.gv.at

