Bauwesen
AnsprechpartnerBgm. Ing. Josef Bischofberger
Tel. 05514/2129-13
gemeindeamt.bizau.bgm@cnv.at
Bauherrenmappe
Bestellkarten für Bauherrenmappen mit Informationen zum Bauverfahren, Wohnbauförderung, Finanzierung, Energie & Umwelt, Architekten und Planer und vielen weiteren Tipps rund ums Bauen liegen im Gemeindeamt auf.
bauherrenweb.at
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben sind u.a.:
• die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden (z.B. durch Änderung der Außenverkleidung oder deren Farbgebung)
• die wesentliche Veränderung der Verwendung eines Gebäudes
• die Errichtung von Bauwerken wie Tribünen, Parkdecks
• die Aufstellung von ortsfesten Maschinen und technischen Einrichtungen, wenn durch diese z.B. Nachbarn belästigt werden könnten
• Bauvorhaben, für die eine Abstandsnachsicht eines Nachbarn erforderlich ist
• Werbeanlagen mit einer Grundfläche von mehr als 1 m²
Um anzeigepflichtige Bauvorhaben handelt es sich z.B. bei:
• Errichtung von Nebengebäuden (höchstens 25 m² Grundfläche und Höhe von max. 3,5 m)
• Errichtung von Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,8 m
• Aufstellung von ortsfesten Behältern für Brenn- und Treibstoffe mit mehr als 300 l Fassungsvolumen
• Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Grundsätzlich ist es ratsam, bei Neubauten vor Eingabe des Bauantrages eine Planskizze zur Vorbegutachtung beim Bürgermeister abzugeben.
Weitere Informationen:
http://www.vorarlberg.at
